Demokratie setzt eine freie Meinungsbildung voraus. Wertvorstellungen, Lebenslagen, Wissen und Erfahrungen von Menschen einer Gesellschaft sind unterschiedlich. Sie sollten gleichermaßen einfließen in den Prozess der Meinungsbildung. Er spiegelt:
• Perspektiven
• Lebenssituationen
• = die Vielfalt einer Gesellschaft
Darum hat das Bundesverfassungsgericht definiert, wann Meinungsmacht beginnt. Festgemacht wird sie an der Dauer der Nutzung:
„Erreichen die einem Unternehmen zurechenbaren Programme im Durchschnitt eines Jahres einen Zuschaueranteil von 30 vom Hundert, so wird vermutet, dass vorherrschende Meinungsmacht gegeben ist“.
BVerfGe 73,118
Dabei ging das Gericht vom besonders großen Einfluss des Fernsehens auf die Meinungsbildung aus. Doch die Rolle des Fernsehens als „Leitmedium“ wird durch Onlinenutzung zunehmend abgelöst, wie der „Vielfaltsmonitor“ der Landesmedienanstalten erkennen lässt. Auch im Ranking der „Meinungsbilungs-Medien“ finden sich zunehmend mehr Online-Formate:
Medien nehmen auf unterschiedliche Weise Einfluss auf die Meinungsbildung durch:
• Informations- und Wissensvermittlung
• Agenda – Setting
welches Thema wird genommen, welches nicht
• Framing
redaktionelle Formate, Darstellungsformen, Perspektiven auf ein
Thema
• Meinungsbilder
Umfragen, Polit-Baromater
• Anstöße / Aufrufe zum Handeln
In den vergangenen Jahren wurde Medien häufiger vorgeworfen, nicht die Bandbreite der Lebenslagen und Perspektiven widerzugeben. Vom Mainstream abweichende Positionen – zum Beispiel in der Corona-Krise und dem Ukraine-Krieg – würden nicht ausreichend gewürdigt, hieß es. Gleichzeitig wurde Deutschland auf der Rangliste der Pressefreiheit herangestuft, weil es niemals zuvor so viele Angriffe auf Journalisten gegeben hat, wie im vergangenen Jahr.